Nette Geste oder Datenschutzverletzung?
Üblicherweise gratuliert die Stadtverwaltung Reichenbach in Ihrem Amtsblatt „Heimatrundschau“ Bürgern ab dem 70. Lebensjahr zum Geburtstag. Dabei sind der Tag, Name, Vorname, Ortsteil, Straße und das Alter veröffentlicht, ohne die Betroffenen Geburtstagskinder vorher zu fragen.
Mit Hilfe dieser Daten und einem örtlichem Telefonbuch ist es in vielen Fällen möglich, die komplette Anschrift mit Geburtsdatum zu ermitteln.
Wenn man weiß, dass diese Daten oft schon ausreichen, um sich beispielweise bei Onlineversandhäusern anzumelden und damit Bestellungen auslösen kann, halte ich das für bedenklich.
Die Stadtverwaltung Reichenbach sollte doch prüfen, ob die Straßen und Altersnennung unbedingt erforderlich seien.
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